Netzwerkkordination - (§39d)
Netzwerk
Palliatives Handeln ohne Netzwerkdenken ist nicht möglich.
Akteure und Akteurinnen der Hospiz- und Palliativversorgung arbeiten auf vielfältige Weise und oft in jahrelang gewachsenen Netzwerkstrukturen zusammen, um damit Ressourcen zusammenzubringen und positive Synergieeffekte der einzelnen Versorgungsstrukturen zu erzielen.
Ziel ist es, die Unterstützung und Begleitung von schwerstkranken und von sterbenden Menschen zu verbessern.
Diese Netzwerke erstrecken sich von der Interaktion zwischen Fachkräften über die Zusammenarbeit von Einrichtungen, bis hin zur Institutionalisierung von Kooperations-verfahren mit gegenseitiger Verbindlichkeit, wie etwa im Rahmen der Finanzierung oder Förderungen durch die Krankenkassen.
Ein besonderer Schwerpunkt in der hospizlich palliativen Versorgung ist die multiprofessionelle Ausrichtung der Versorgungsangebote über die Sektoren ambulant und stationär sowie über verschiedene Disziplinen hinweg, unter Einbindung eines großen ehrenamtlichen Engagements. Durch eine koordinierte Zusammenarbeit in lokalen und regionalen Versorgungsstrukturen haben sich so über Jahre hinweg kleine und größere Netzwerke entwickelt.
Laut den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Case- und Care-Management DGCC zeigen sich professionelle Netzwerke durch Aufbau und Steuerung einer weitestgehend verbindlichen, nach Möglichkeit vertraglich geregelten, standardisierten und aufeinander abgestimmten Zusammenarbeit professioneller und freiwilliger Akteure in der Region, die Hilfe anbieten. Sie sind durch eine Steigerung von Kooperation und Koordination ein Qualitätsverbund in eine bestehende, regionale Kultur mit ihrer Haltung und Werten hinein.
Der zweite Leitsatz der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland beinhaltet die Verpflichtung, dass Versorgungsstrukturen so vernetzt und bedarfsgerecht für Menschen jeden Alters und mit den verschiedensten Erkrankungen mit hoher Qualität so weiterentwickelt werden, dass alle Betroffenen Zugang dazu erhalten. Die Angebote, in denen schwerstkranke und sterbende Menschen versorgt werden, sind untereinander so zu vernetzen, dass die Versorgungskontinuität gewährleistet ist.
Zur Umsetzung dieser Ziele soll der neue § 39d, SGB V, mit der Förderung der Netzwerkarbeit in der Hospiz- und Palliativversorgung beitragen, der 2021 im Zuge des sogenannten Gesundheits-Versorgungs-Weiterentwicklungs-Gesetzes verabschiedet wurde. In der Förderrichtlinie des Spitzenverbandes der GKV wird wie folgt auf den Leitsatz der Charta in der Präambel Bezug genommen:
Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Zur Gewährleistung der Versorgungskontinuität und ihrer hohen Versorgungsqualität ist die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten in regionalen Netzwerken erforderlich.
Quelle: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.
Förderung §39d SGB V
Hintergrund ist die Erweiterung des 5. Sozialgesetzbuchs im Jahr 2021 um den neuen § 39d.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherer, GKV, hat dazu eine Richtlinie herausgegeben.
2022-04-01_HP-Netzwerke_Foerderrichtlinie_39d_SGB_V.pdf (gkv-spitzenverband.de)
Im Gesetz heißt es grundlegend:
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern gemeinsam und einheitlich in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch einen Netzwerkkoordinator.(…)
Die Förderung setzt voraus, dass der Kreis oder die kreisfreie Stadt an der Finanzierung der Netzwerkkoordination in jeweils gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beteiligt ist. Die Fördersumme für die entsprechende Teilfinanzierung der Netzwerkkoordination nach Satz 1 beträgt maximal 15.000 € je Kalenderjahr und Netzwerk für Personal- und Sachkosten des Netzwerkkoordinators.
Ziel ist eine zentral gesteuerte Entwicklung und nachhaltige Sicherung. Der DHPV hat Gesetz und Richtlinie in einer Handreichung verständlich erläutert:
20220803_Handreichung_Netzwerke.pdf (dhpv.de)
Das Hauptaugenmerk liegt dabei nicht auf der Zusammenarbeit auf der Fallebene, sondern auf dem sogenannten Care – Management: dem zur Verfügung stellen professioneller Netzwerke, der Gestaltung von Sorge-Strukturen sowie der Gestaltung der Zusammenarbeit professioneller und informeller Hilfeformen.
Um die Förderung zu erhalten, muss bei der federführenden gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Bei der Einreichung müssen lt. §3 der Förderrichtlinie folgende Unterlagen vorliegen:
Zusage der kommunalen Förderung
Konzept des zu fördernden Netzwerkes
Finanzierungsplan sowie
Kooperationsvertrag mit den Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern der Hospiz- und Palliativversorgung in einer Region, in der sich diese verbindlich zur Zusammenarbeit verpflichtet haben.
Das Netzwerk muss sich mindestens aus den Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern Ziffer 1-7 der folgenden Liste mit unterschiedlicher Trägerschaft zusammensetzen (es sei denn, ein solcher Leistungserbringer ist in der Region nicht vorhanden):
Pflegedienste
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Ärztinnen und Ärzte
Krankenhäuser
Ambulante (Kinder-)Hospizdienste (§ 39a Abs. 2 SGB V)
Stationäre (Kinder-)Hospize
SAPV-Teams und SAPV-Teams für Kinder und Jugendliche
Beraterinnen und Berater der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V
Allgemeine kommunale und kirchliche Angebote (zum Beispiel Seelsorge, Trauerbegleitung)
Ambulante Krebsberatungsstellen nach § 65e SGB V
Anmerkung: bezüglich der pädiatrischen Versorgung ist im Gesetz vermerkt: In das Netzwerk sind die an der Versorgung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen beteiligten Versorgungsstrukturen (u.a. ambulante Kinderhospizdienste, stationäre Kinderhospize, SAPV-Teams für Kinder und Jugendliche und Kinderpalliativstationen) einzubinden. (§1, Fö-RL)
Der DHPV nimmt dazu in seiner Handreichung Handreichung Netzwerke S.4. wie folgt Stellung: Dies wird jedoch nach Ansicht des DHPV den Versorgungsstrukturen der Kinderhospizarbeit und der Kinderpalliativversorgung nicht gerecht, da deren Vernetzung sich zumeist über mehrere Gebietskörperschaften und teilweise über Ländergrenzen hinweg erstreckt und die Zusammensetzung der Netzwerkpartner sich von denen in der Versorgung Erwachsener unterscheidet. Es ist jedoch ebenfalls nicht auszuschließen, dass im Rahmen der GKV-Förderung dennoch in Abstimmung mit den jeweiligen Gebietskörperschaften Regelungen für eigene Netzwerke für Kinder und Jugendliche gefunden werden können.
Der Antragstellung und ersten Prüfung der federführenden Krankenkasse folgt eine vierwöchige Frist zur Nachreichung fehlender oder unvollständiger Unterlagen, danach erfolgt eine Prüfung im Gremium der beteiligten GKV-Mitglieder sowie letztlich die sogenannte "Herstellung des Benehmens" durch das Ministerium und Sicherstellung der Fördergelder.
Der Antrag ist jährlich zu stellen, kann jedoch grundsätzlich auch für einen bereits durch den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt schriftlich zugesagten längeren Förderungs-Zeitraum bewilligt werden.
In Hessen mit seinen 21 Landkreisen und 5 kreisfreien Städten wurden für das Jahr 2024 fünf Anträge gestellt.
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen bezüglich Antragstellung sowie den Formalien nach §39d, SGB V ist Frau Angelika Obinwanne:
Referentin für das Projekt Koordination und Unterstützung der Netzwerkarbeit in der Hospizarbeit & Palliativversorgung
Region III Hessen - Rheinland-Pfalz – Saarland - Baden-Württemberg
Mobil: 0151 / 40 78 62 70
E-Mail:
Auszug aus einer Bekanntmachung von Frau Obinwanne (23.7.2024):
Unter www.hpn-suedwest.de finden Sie Informationen, Hintergründe und Neuigkeiten rund um die Netzwerkarbeit,
den § 39d SGB V sowie Einzelheiten und Kontaktdaten zu den bereits geförderten Netzwerken und Koordinatorinnen
und Koordinatoren.
Quelle: HPV-Hessen/Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.
Netzwerk-Unterstützung
Zur Unterstützung und zur Ergänzung für die regionalen Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung, die die Förderung nach § 39d, SGB V beantragen möchten oder bereits beantragt haben gibt es nun Rückenstärkung, in Form von überregional agierenden Referenten und Referentinnen:
Neue Netzwerke für bestmögliche Hospiz- und Palliativversorgung, lautet der Titel der Pressemitteilung zum Kooperations-Projekt der drei Projekt-Träger Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und Bundesärztekammer (BÄK), das vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) von 2023 bis 2027 gefördert wird.
Neue Netzwerke für bestmögliche Hospiz- und Palliativversorgung - DHPV
Das Ziel des überregionalen Unterstützungs-Projektes ist demnach die möglichst flächendeckende, bundesweite Umsetzung der koordinierten Aktivitäten von Hospiz- und Palliativnetzwerken mit Förderung nach § 39d SGB V.
So kann auf einer weiteren Ebene dem zweiten Leitsatz der Charta ergänzend Rechnung getragen werden: hin zu transparent vernetzten, bedarfsgerechten und für jeden zugänglichen Versorgungsstrukturen.
Folgende Maßnahmen auf regionaler sowie auf Bundesebene werden dazu beitragen:
Beratung der Akteure der Hospizarbeit und Palliativversorgung in Bezug auf die Gründung von Netzwerken (u.a. Information über die gesetzlichen Regelungen, Förderrichtlinien usw.)
Unterstützung möglicher Träger von Netzwerken in Gesprächen mit den jeweiligen Gebiets-Körperschaften in enger Abstimmung mit den auf Landes- und regionaler Ebene zuständigen Organisationen
Vernetzung bestehender Netzwerke und Austausch zu Erfahrungen und notwendigen Weiterentwicklungen
Einbindung der Akteure der Versorgung und Begleitung lebenslimitiert erkrankter Kinder und Jugendlicher in die regionalen Netzwerkstrukturen
Erarbeitung von Vertragsmustern für Kooperationsverträge, Konzepte u.a. Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zur (weiteren) Förderung von entsprechenden Netzwerken
Erweiterung des Wegweisers für Hospizarbeit und Palliativversorgung Deutschland
Erarbeitung von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Kompetenzprofils für die Netzwerkkoordination
Evaluation der Netzwerkarbeit
Die Referentenstellen stehen in diesem Projekt somit als Mittler und Brückenbauer für die (zu gründenden) regionalen Netzwerke nach § 39 d SGB V zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen bezüglich Antragstellung sowie den Formalien nach §39d, SGB V ist Frau Angelika Obinwanne:
Referentin für das Projekt Koordination und Unterstützung der Netzwerkarbeit in der Hospizarbeit & Palliativversorgung
Region III Hessen - Rheinland-Pfalz – Saarland - Baden-Württemberg
Mobil: 0151 / 40 78 62 70
E-Mail:
Quelle: HPV-Hessen/Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.